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ABRENNVERBOT von Feuerwerkskörpern in einem Abstand von mindestens 200m zu Reetdachhäusern

Bekanntmachung des Amt Südtondern


Anordnung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in einem Abstand von mindestens 200m zu Reetdachhäusern.

 

Bild zur Meldung: ABRENNVERBOT von Feuerwerkskörpern in einem Abstand von mindestens 200m zu Reetdachhäusern

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jeden 1. Donnerstag im Monat

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