ABRENNVERBOT von Feuerwerkskörpern in einem Abstand von mindestens 200m zu Reetdachhäusern
Bekanntmachung des Amt Südtondern
Anordnung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in einem Abstand von mindestens 200m zu Reetdachhäusern.
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